Um eine allgemeine Richtlinie für Tarnung und Geheimhaltung in der Fahrzeugerprobung zu formulieren ist eine Kassierung der Fahrzeuge sinnvoll. Hier wird ein einfaches System vorgeschlagen, dass den Ansprüchen der Fahrzeugerprobung genügt. Die Ausarbeitung einer Tarn- und Geheimhaltungsvorschrift erfordert aber umfangreichere Arbeiten.

Sollten Sie eine Tarn- und Geheimhaltungsvorschrift benötigen, wenden Sie sich bitte an Peter-Saubert@Peter-Saubert.net oder Peter-Saubert.net. Ich kann Ihnen einen Vorschlag für die auf Ihre Anforderungen abgestellten Tarn- und Geheimhaltungsvorschriften formulieren.

Serienfahrzeuge

Serienfahrzeuge sind Fahrzeuge, die de facto Serienstand haben. Der Fokus auf der Tarnung liegt darin, dass ein Außenstehender nicht erkennen kann, dass es ein Erprobungsfahrzeug ist. In der Regel wird keine Tarnung notwendig sein.

Schein-Serienfahrzeuge

Schein-Serienfahrzeuge sind Fahrzeuge, die für den uneingeweihten Beobachter äußerlich Serienstand haben. Es handelt sich hier z.B. oft um Powertraindauerläufer. Der Fokus auf der Tarnung liegt darin, dass ein Außenstehender nicht erkennen kann, dass es ein Erprobungsfahrzeug ist.

Die Tarnung ist in der Regel nicht erkennbar. Ein Parken in der Öffentlichkeit ist ausgeschlossen. Ggf. greifen bei Transporten höhere Sicherheitsanforderungen.

Prototypenfahrzeugfahrzeuge

Prototypenfahrzeuge sind Fahrzeuge, die durch den Außenstehenden als nicht serienkonform erkannt werden. Für Prototypenfahrzeuge gibt es immer Abdeckvorschriften. Diese Abdeckvorschriften sind durch die Nutzer zwingend einzuhalten.

Unabhängig davon gelten anspruchsvolle Tarn- und Geheimhaltungsrichtlinien.

Pressefahrzeuge

Bei Pressefahrzeugen handelt es sich meist um Serienfahrzeuge. Diese sind aber oft zu handhaben wie Scheinserienfahrzeuge.

 

Für Fragen, Anregungen und Diskussionen steht Ihnen der Autor gerne zur Verfügung.

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