In der Fahrzeugentwicklung müssen die Versuchsträger oft umgebaut werden. Mitunter gibt es die Auffassung, dass ein ausgebildeter KFZ-Mechatroniker dies auf Grund seiner Qualifikation können muss. Diese Auffassung ist falsch. Damit ein KFZ-Mechantroniker, der in einer normalen Kundenwerkstatt den Job gelernt hat, die Aufgabe versteht, ist eine weitere Ausbildungszeit notwendig. Diese variiert je nach Vorkenntnissen und Interesse des Mitarbeiters deutlich.

Grundsätzlich muss verstanden werden, dass ein Prototypenumbau immer einer Zielsetzung folgt. Diese Zielsetzung besteht die Herangehensweise an den Umbau.

Neben der Zielsetzung des Umbaus müssen aber auch die noch geplanten folgenden Erprobungen mit berücksichtigt werden. Es ist sofort einleuchtend, dass ich keinen Crashversuch vor einer Hochgeschwindigkeitserprobung machen kann. Nicht immer sind die Zusammenhänge so offensichtlich, wie in diesem Beispiel.

Mit jedem Umbau wird der Versuchsträger modifiziert. Jeder Umbau führt zu zusätzlichen Beschädigungen. Eingesetzte Bauteile ermüden durch jede neue Montage und Demontage. Für die Montage von Versuchsaufbauten müssen Messstellen und Durchbrüche gesetzt werden. Bauteile müssen modifiziert werden. Dies alles beeinträchtigt möglicher Weise Folgenutzungen.

Um den Erprobungsprozess sicherstellen zu können, sollte der Umbau gründlich vorbereitet werden.

Vorbereitung des Umbaus

In der Vorbereitung eines Fahrzeugumbaus ist mit den Folgenutzern zu klären:

  • Welche Bereiche und Funktionen dürfen auf keinen Fall modifiziert werden?
  • Bei dem Umbau von welchen Bauteilen sind Dokumentationen, wie zum Beispiel Lösedrehmomente, notwendig?
  • In welchem Baustand wird das Fahrzeug angeliefert?
  • In welchem Baustand wird das Fahrzeug zurück geliefert?
  • Welche Versuchsteile können durch quasi-Serienteile oder andere Prototypenteile ersetzt werden?
  • Welche Versuchsteile müssen bei der Rücklieferung verbaut sein?

Mit den Erprobungsverantwortlichen zu klären ist:

  • Woher kommen welche Prototypenteile? Wie werden diese wann angeliefert?
  • Welche Einbauvorschriften, Anzugsdrehmomente und so weiter gibt es?
  • Was ist der Erprobungszweck?
  • Wie wird erprobt?
  • Worauf ist besonders zu achten?
  • Was sind die Besonderheiten im Zusammenhang mit genau diesem Fahrzeug?
  • Sind besondere Programmstände für die Inbetriebnahme des Prototypenumbaus notwendig?
  • Wie sind die Termine (Teilelieferung, Fahrzeuglieferung, Fahrzeugfreigabe für Erprobung, Erprobung, Rückbau, Ablieferung und Freigabe Rückbau)?
  • Welche Geheimhaltungsrichtlinien sind im Umbau sicher zu stellen? Wie wird die Geheimhaltung sicher gestellt?
  • Welche Sonderwerkzeuge werden benötigt? Wo kommen diese Sonderwerkzeuge her?

Diese Klärungen erfordern mindestens ein Kick off direkt am Fahrzeug.

Werkstattauftrag

Ein oft belächeltes Thema ist der Werkstattauftrag. Für jeden Umbau muss ein Werkstattauftrag erstellt werden. Der Werkstattauftrag ist dabei der Projektplan für den Versuchsmechaniker. Dieser muss sein Projekt, den Fahrzeugumbau, verstehen und auf die möglichen Probleme gestoßen werden. 

Natürlich gibt es viele Dinge, die im Voraus nicht planbar sind. Das ist aber kein Grund, keinen Ablauf zu planen. Ist der Prozess zu komplex, sind mehrere Werkstattaufträge zu schreiben, die nacheinander abgearbeitet werden. Damit ist es im Umbau möglich, direkt auf Änderungen und Überraschungen zu reagieren. Der Umbau bleibt damit nachvollziehbar und steuerbar.

Bestandteil jedes Werkstattauftrages muss eine Kommissionierliste sein. Die Kommisionierliste ist die vollständige Dokumentation der benötigten Teile, einschließlich der Verwendung bzw. der Maßnahmen, die mit den ausgebauten Teilen erfolgen sollen. Die bearbeitete und ggf. angepasste Kommisionierliste ist typischer Weise eine Vorlage, mit der der Dokumentarist den Fahrzeugstand nachgelagert dokumentiert.

Bereits wenn der Werkstattauftrag erstellt ist, muss der Verantwortliche einen Plan haben, wie das zerlegte Fahrzeug wieder plangemäß zusammengebaut wird. Kaputt gemacht ist es schnell. Das kommt leider in der Praxis sehr häufig vor.

Umbaustart

Bevor der Umbau gestartet wird, sollten alle Vorbereitungen abgeschlossen sein. Das bedeutet der Versuchsmechaniker erhält den Werkstattauftrag, die Kommisionierliste, Teile und Fahrzeug. Dies muss grundsätzlich in einem Übergabegespräch geschehen. Dabei ist bei einem erstmaligen Umbau in der geplanten Form in einer Art Audit, der komplette Prozess durchzugehen. Bei wiederholten Umbauten der gleichen Art, kann das Übergabegespräch verkürzt werden.

Im Rahmen der Übergabe ist der Versuchsmechaniker natürlich auch über die Geheimhaltungsrichtlinien und die Geheimhaltungsmaßnahmen aufzuklären. Ggf. notwendige Belehrungen müssen spätestens jetzt unterschrieben werden.

Der Mechaniker muss vor Beginn des Umbaus auf jeden Fall die Vollständigkeit der Teilekommission und die Verfügbarkeit des Inbetriebnahme-Programmstands klären.

Fahrzeugumbau

Der Mechaniker führt den Umbau durch. An besonders kritischen Stellen oder an wichtigen Zwischenschritten sollte ein Audit des Aufbaustandes erfolgen, zu dem der aufbauende Mechaniker einer nicht direkt involvierten Person erklärt, was zur Zielerreichung getan wurde. Wird dieses Audit ernsthaft betrieben, stellt der Mechaniker dabei selbst fest, welche Fehler oder Versäumnisse ihm unterlaufen sind. Wenn nicht, besteht die zusätzliche Chance, dass der Auditor feststellt, was vergessen wurde oder falsch ist.

Für den Umbau bestehe ich immer auf eine Teileliste, auf der dokumentiert wird, welche Teile ausgebaut und welche eingebaut wurden. Dabei ist besonders die Dokumentation der Versuchsnummern der Teile wichtig. Ebenfalls sollte die Laufleistung des Teils zumindest geschätzt werden, um auf Problem mit dem Bauteil oder in der Dokumentation aufmerksam zu werden. Wichtig ist, das die dokumentierte Bauteillaufleistung plausibilisiert wird.

Erprobungsteile sind immer als Erprobungsteile kenntlich zu machen. Dies kann je nach Material mit einem Edding oder einem Elektroschreiber geschehen: Wichtig ist, dass es auch nach vielen Erprobungskilometern noch erkennbar ist, dass es ein Erprobungsteil ist und welches Erprobungsteil es ist.

Ausgebaute Teile, die einer Folgeverwendung zugeführt werden, sind immer mit einen Bauteilanhänger zu versehen. Auf diesem Materialzettel ist die eindeutige Beschreibung des Bauteils zu vermerken. Dies sind Bezeichnung, Fahrzeugnummer, Kennzeichen, Versuchsnummer, Ausbau-Kilometer-Stand, Datum, ausbauender Mechaniker oder Umbaukoordinator und ähnliche Angaben.

Natürlich ist beim Einbau auf die richtigen Anzugsdrehmomente zu achten. Ist eine Schraube angezogen, dann ist diese mit einem Marker zu markieren. Die Markierung hat grundsätzlich direkt nach dem Anziehen zu erfolgen. Die Versuchsmechaniker neigen dazu, alle Schrauben eines Typs abzuknacken und dann diese Schrauben alle zu markieren. Dies ist nicht prozesssicher. Prozesssicher ist nur das Abknacken jeder einzelnen Schraube mit sofortiger Markierung.

Bei der Abarbeitung ist der Werkstattauftrag fortlaufend mit abzuhaken und die Dokumentationen fortlaufend mitzupflegen. Auch hier neigen die Versuchsmechaniker dazu, dies am Ende des Umbaus am Stück zu machen. Auch das ist nicht prozesssicher.

Umbauabnahme

Ist das Fahrzeug umgebaut, muss der Umbau vor der Inbetriebnahme abgenommen werden. Dies erfolgt in einem Audit, bei dem der umbauende Mechaniker seinen Umbau einem Auditor vorstellt. Auditor kann ein Werkstattmeister, ein anderer Mechaniker oder der Umbauverantwortliche sein.

Der Auditor prüft und hinterfragt. Dabei ist wichtig, dass der Auditor den Umbauprozess versteht und sich tatsächlich vorstellen kann.

Im Rahmen des Audits werden alle Dokumentationen final geprüft.

Werden kleine Mängel festgestellt, werden diese behoben. Damit ist das Fahrzeug zur Inbetriebnahme freigegeben.

Wenn größere Mängel festgestellt werden, muss das Fahrzeug erneut in den Umbau und ggf. muss ein weiterer Werkstattauftrag erstellt werden. Das Fahrzeug kann dann nicht in Betrieb genommen werden.

Inbetriebnahme

Ist der Umbau abgenommen, kann die Inbetriebnahme erfolgen. Dabei werden die relevanten Programmstände geflasht. Danach sind ein Start des Fahrzeugs oder die entsprechenden notwendigen Inbetriebnahmemaßnahmen möglich.

Die Maßnahmen der Inbetriebnahme können teilweise sehr komplex sein. Aus diesem Grund soll dies hier nicht weiter vertieft werden. Es soll hier lediglich darauf hingewiesen werden, dass natürlich alle wesentlichen Fahrzeugfunktionen vorhanden sein müssen und dass die Systeme dicht sind und keine Nebenluft gezogen oder Betriebsmittel verloren werden.

Die erfolgreiche Inbetriebnahme sollte vom Inbetriebnehmer auf dem Werkstattauftrag dokumentiert werden. Ist die Inbetriebnahme abgeschlossen erfolgt die Endabnahme.

Endabnahme

Die Endabnahme wird durch jemanden durchgeführt, der beurteilen kann, ob die Erprobung in diesem Zustand durchgeführt werden kann. Dazu ist zu prüfen, ob alle für die Erprobung notwendigen Funktionen vorhanden sind. Dies wird in der Regel auf einer Probefahrt erfolgen.

Für Fahrzeuge, die auf öffentlichen Straße betrieben werden, sind bei der Endabnahme nicht nur die Erprobungsfähigkeit und die Betriebssicherheit sondern natürlich auch die Forderungen entsprechend der StVO und STVZO sicher zu stellen.

Wird der Umbau als abgeschlossen bestätigt, steht der Erprobung nichts mehr im Wege. Das Fahrzeug kann jetzt aus dem Werkstattbetrieb entlassen werden.

Auftragsabschluss

Das Werkstattaufträge abgeschlossen werden müssen, wird in der Regel vergessen. Im Rahmen des Abschlusses sind die Dokumentationen in die dafür vorgesehenen System zu überführen. Weiterhin sind die ausgebauten Versuchsteile dorthin zu überführen, wo diese weiterverwendet oder zwischen gelagert werden müssen. 

Weiterhin sind die Sonderwerkzeuge zurück zu führen.

Zum Auftragsabschluss gehört auch, so profan wie es sich anhört, die Reinigung des Arbeitsplatzes und das Herstellen der Grundordnung am Arbeitsplatz des Mechanikers.

 

Für weitere Informationen steht Ihnen der Autor Michael Schäfer gerne zur Verfügung:

info@Peter-Saubert.net

www.Peter-Saubert.net

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